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   LG Wiesbaden, 24.04.2009 - 7 O 116/08   

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https://dejure.org/2009,23233
LG Wiesbaden, 24.04.2009 - 7 O 116/08 (https://dejure.org/2009,23233)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 24.04.2009 - 7 O 116/08 (https://dejure.org/2009,23233)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 24. April 2009 - 7 O 116/08 (https://dejure.org/2009,23233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 313 BGB, § 535 BGB, § 536 BGB
    Gewerberaummiete: Geringere als die erwartete Besucherfrequenz als Mangel einer Gewerbefläche in einem Einkaufszentrum bzw. als Störung der Geschäftsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Gewerberaummiete: Geringere als die erwartete Besucherfrequenz als Mangel einer Gewerbefläche in einem Einkaufszentrum bzw. als Störung der Geschäftsgrundlage)

  • prewest.de PDF, S. 20

    §§ 535, 536, 313 BGB
    Ladenmiete im Einkaufszentrum EKZ - Risikoverteilung im Mietvertrag - Erwartungen zur Besucherfrequenz - geringe Käufer-Anzahl - Sachmangel - Gewährleistung - Geschäftsgrundlage - Minderung - Mietanpassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelnde Besucherzahlen als Mietmangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Shoppingcentermietvertrag: Keine Ansprüche des Mieters bei enttäuschter Umsatzerwartung! (IMR 2009, 391)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.09.2008 - B 2 U 239/08 B
    Auszug aus LG Wiesbaden, 24.04.2009 - 7 O 116/08
    Ist aber das Ausbleiben der von beiden Vertragsparteien erhofften Besucherströme den obigen Ausführungen zufolge auch beiden Vertragsparteien nachteilig, so ist für die von den Beklagten propagierte These von einer Verlagerung des Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisikos entgegen dem Vertragstyp von den Beklagten auf die Klägerin kein Raum (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 07.01.2009 - 2 U 239/08).

    Wollte man insoweit anderer Ansicht sein, so bürdete man der Klägerin als Vermieterin zusätzlich zu dem sie ohnehin treffenden Vermietungsrisiko auch noch das grundsätzlich von den Beklagten als Mietern zu tragende Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko auf (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 07.01.2009 - 2 U 239/08).

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus LG Wiesbaden, 24.04.2009 - 7 O 116/08
    Letzteres deshalb nicht, weil die Eignung des von den Beklagten angemieteten Ladenlokals zum vertragsgemäßem Gebrauch durch die hinter den Erwartungen zurückbleibenden Besucherzahlen allenfalls mittelbar tangiert wird, was anerkanntermaßen keinen beachtlichen Mangel im Sinne der §§ 536 ff. BGB begründet (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03; BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97; LG Wiesbaden, Urteil vom 22.08.2008 - 7 O 123/08).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 24.04.2009 - 7 O 116/08
    Letzteres deshalb nicht, weil die Eignung des von den Beklagten angemieteten Ladenlokals zum vertragsgemäßem Gebrauch durch die hinter den Erwartungen zurückbleibenden Besucherzahlen allenfalls mittelbar tangiert wird, was anerkanntermaßen keinen beachtlichen Mangel im Sinne der §§ 536 ff. BGB begründet (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03; BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97; LG Wiesbaden, Urteil vom 22.08.2008 - 7 O 123/08).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.1970 - 13 U 76/70
    Auszug aus LG Wiesbaden, 24.04.2009 - 7 O 116/08
    Daß ein Mietmangel vorliegend, wie dargetan, zu verneinen ist, ändert nichts an der Unanwendbarkeit des § 313 BGB neben dem von den Beklagten ebenfalls für einschlägig gehaltenen Gewährleistungsrecht des Mietrechts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.1970 - 13 U 76/70).
  • LG Mannheim, 19.06.2009 - 7 O 123/08

    Gegenwertforderung einer Zusatzversorgungskassen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 24.04.2009 - 7 O 116/08
    Letzteres deshalb nicht, weil die Eignung des von den Beklagten angemieteten Ladenlokals zum vertragsgemäßem Gebrauch durch die hinter den Erwartungen zurückbleibenden Besucherzahlen allenfalls mittelbar tangiert wird, was anerkanntermaßen keinen beachtlichen Mangel im Sinne der §§ 536 ff. BGB begründet (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03; BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97; LG Wiesbaden, Urteil vom 22.08.2008 - 7 O 123/08).
  • LG Wiesbaden, 05.11.2020 - 9 O 852/20

    Mietzahlung trotz corona-bedingter Schließung?

    Das Verwendungsrisiko trifft hiernach innerhalb eines Mietvertrages vertragstypischerweise den Mieter (LG Wiesbaden, Urteil vom 24.04.2009 zu 7 O 116/08).
  • LG Duisburg, 16.03.2010 - 6 O 121/09

    Parkgarage eines "leergezogenen" Einkaufzentrums = Mietmangel?

    Dass ein Mietmangel zu verneinen ist, ändert nichts an der Unabwendbarkeit des § 313 neben dem ebenfalls für einschlägig gehaltenen Gewährleistungsrecht des Mietrechts (vgl. OLG Düsseldorf , Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.10.1970 - 13 U 76/70 - LG Wiesbaden, Urteil vom 24.04.2009 - 7 O 116/08).
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